Köhlerei Oberlausitz

In seiner Dissertation »Das Eisengewerbe der Oberlausitz vom Spätmittelalter bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts« ist Steffen Menzel im Kapitel 2.4.4. ausführlich auf die Köhlerei eingegangen. Er hat eine Vielzahl von historischen Quellen ausgewertet um ein Bild über die Organisation, die Mengen und die finanziellen Aspekt zu bekommen.

Heute ist Dr. Menzel Präsident der Oberlausitzischen Gesellschaft der Wissenschaften e.V. in Görlitz. Er hat freundlicherweise erlaubt den Abschnitt über Köhlerei zu übernehmen. Auf die Wiedergabe der Fussnoten wurde verzichtet. Sie können im Orginaldokument (PDF) eingesehen werden.

Die gebundene Ausgabe »Rennherd, Hammer, Hüttenwerk: Die Geschichte des Oberlausitzer Eisens« von 2009 ist vergriffen.


2.4.4 Köhlerei

Die Holzkohle war vom Spätmittelalter bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts der wichtigste Brennstoff im Verhüttungsprozess der oberlausitzer Hammerwerke. Zunächst im Rennofenverfahren eingesetzt, fand sie ab den 1720er- Jahren auch ihren Einsatz im indirekten Verfahren der Holzkohlehochöfen und dem nachfol­genden Frischvorgang. Versuche, die Holzkohle durch Torffeuerung oder Braun­kohle zu ersetzen, konnten sich nicht durchsetzen. Den Übergang zur Verwen­dung von Steinkohlenkoks vollzog die Hüttenindustrie in der Oberlausitz nicht mehr, da bereits um 1850/60 die Eisenproduktion auf Raseneisensteinbasis ein­gestellt wurde. Punktuell schmolz man noch Roheisen und Schrott in Kupolöfen ein und produzierte so bis in die 80er Jahre des 19. Jahrhunderts, jedoch ist dieser Teil der Entwicklung nicht mehr Gegenstand der Untersuchung.

Die große Nachfrage der Hämmer- und Hüttenwerke beeinflussten die Entwicklung der Köhlerei nachhaltig. Der erhebliche Absatz und die damit verbundene Wirtschaftlichkeit sorgten für die Ausdehnung dieses Gewerbezweiges. Der Nie­dergang der Eisenindustrie reduzierte schließlich den Bedarf an Holzkohle um ein gewaltiges Maß, so dass die wenigen verbliebenen Köhlereibetriebe ihren Absatz nur noch bei Schmieden und Schlossereien finden konnten.

Die Köhlerei gehörte seit dem Mittelalter zu den wichtigen Forstgerechtig­ keiten. Über deren Ausübung oder Verbot entschieden die Eigentümer der Waldgebiete. So besaßen die Untertanen der Görlitzer Heidedörfer Kohlfurt und Rot­wasser das Recht, in der kommunalen Wälder Kohle zu brennen und damit die Stadt Görlitz zu versorgen, ein einträgliches Recht, welches von anderen Orten immer wieder versucht wurde, zu usurpieren. Die Herrschaft Muskau hingegen verbot im Jahr 1755 ihren Untertanen in der herrschaftlichen Heide das private Kohlenbrennen und behielt sich dieses Recht allein vor.

In der Oberlausitz ist nur die Verkohlung des Holzes in Meilern überliefert. Die dabei angewendeten Verfahren unterschieden sich hinsichtlich der Aufstellung der Meiler. Man unterschied grundsätzlich die liegenden Meiler, in der Lausitz auch Knüppel- oder Klippelmeiler genannt und die stehenden Meiler oder Scheitmeiler. Die ältere Variante und in der Oberlausitz bis in die erste Hälfte des 18. Jahrhunderts verbreitete Art ist die Verkohlung in liegenden Meilern. »Bis zum Jahre 1737 kannte man in der Görlitzer Haide keine anderen als die liegenden Meiler […]. Dazu wurden die Hölzer in 4 ¼ Ellen lange Stücke geschrotet. Dann schichtete man die liegenden Hölzer zu trapezförmigen Haufen mit rechteckiger Grundfläche auf und bedeckte sie ebenso wie stehende Meiler vor dem Entzünden mit einer Deckschicht. Der Holzverbrauch im Verhältnis zum Ausbringen der Kohle war jedoch gegenüber dem Scheitmeiler größer, was schließlich im Angesicht einer möglichen Holznot zu einem generellen Verbot dieser Meiler führ­ te. Die Görlitzer Forst- und Jagdordnung erlaubte das Kohlenbrennen nur noch in stehenden Meilern, »welche aber etwas mehr Mühe, Verlust und Gefahr mit sich bringen« Einige Hammermeister sahen die Umstellung auf Scheitmeiler jedoch mit großen Problemen verbunden. In Nikolschmiede und Neuhaus arbeiteten die Werke noch mit Stücköfen und man befürchtete, das die weiche Kohle aus jenen Meilern für das Luppenfeuer nicht geeignet ist, »denn bey dem erfolgten Dreschen würde nicht nur vieles Gestäube verursachet, sondern wir müßten über dieses auch noch einmal so viel Kohlen haben, die dennoch keinen erwünschten Effect hätten, dieweiln das völlige Feuer durch das starcke Blasen derer Bälge vom Herde ganz und gar vertreiben und der Eisenstein ungeschmelzet im Herde liegen bleiben würde.« Der Hammermeister Glöckner zu Burghammer sah vor allem Schwierigkeiten bei den vorbereitenden Holzspaltarbeiten für die Scheitmeiler, denn »es sind die hiesigen zu Hammer arbeitende wendische Häusler das Klaffter machen ungewohnet und wenn sie nun von der alten Arth abgehen und etwas neues anfangen solen, werden sie schwer daran zu bringen sein, […], den nöthigen Unterhalt nicht verdienen und mir nicht rathsames Holtz vorschaffen und dadurch beym Hammer Hinderniß vorursachen.« Die zögerliche Umstellung auf Scheitmeiler und die damit verbundene Verhinderung der Holzeinsparung wurde von der kurfürstlich- sächsischen Verwaltung mit Argwohn beobachtet. Zum Jah­ reswechsel 1738/39 forderte Kurfürst Friedrich August zu Sachsen den Görlitzer Rat zu einer Stellungnahme für das Verhalten auf. Der Görlitzer Rat bemühte sich, stichhaltige Gründe für das Festhalten an der alten Verkohlungsform vorzutragen. Ein eigens dazu angefordertes Gutachten von Heinrich Gottlob Graf von Redern sollte bestätigten, dass ungespaltenes Holz in Klippelmeilern für die Luppenfeuer besser geeignet sei als gespaltenes, wie man auch in oberschlesischen Hammer­ werken beobachten könne2. Davon gänzlich unbeeindruckt, entsandte der Kur­ fürst eine Kommission, die vor Ort die Unterschiede feststellen sollte. Zwei eigens für diesen Zweck »aus dem gebürgigen Creyß«, nämlich aus Lauenstein und Zinn­wald, mitgebrachte Köhler sowie ein Kalkulator sollten bei einer Probeverkohlung die höhere Ausbeute beweisen. Verkohlt wurden je ein liegender und ein stehen­ der Meiler mit 16 Klafter Rohholz. Im Ergebnis ergaben der Scheitmeiler eine Ausbeute von 536 Körben und der Klippelmeiler von 469 Körben Kohlen. Aus dieser Erkenntnis heraus setzte sich allmählich die neue Technologie des stehen­ den Meilers durch. Um 1785 konnten in der Oberlausitz nur noch stehende Meiler beobachtet werden.

Zur Anlage eines Meilers ebnete der Köhler zunächst den Boden und stampfte ihn fest. Bei der Wahl der Arbeitsfläche waren in erster Linie die Menge des umstehenden Holzes und die Windverhältnisse ausschlaggebend. In der Mitte der Meilerstätte wurde entweder ein Pfahl, der Quandelpfahl, aufgestellt. An diesen Pfahl lehnte man kreisförmig vier starke Scheite an, um zwischen Pfahl und Scheiten einen Hohlraum entstehen zu lassen. Dieser Hohlraum wurde mit Reisig gefüllt, um das Zünden des Meilers zu erleichtern. Nun stellte der Köhler­meister weitere Scheite um diesen Pfahl herum, so daß allmählich ein kegelförmi­ger Haufen entstand. Üblich waren im 18. Jahrhundert dreischichtige Meiler. Je steiler und enger die Hölzer gestellt werden konnten, desto größer war das Aus­ bringen der Holzkohle. Die obere Fläche schließlich wurde mit flachen Holzschei­ ten abgerundet, welche die so genannte Haube bildeten. Damit der Meiler nicht verbrannte, sondern nur verkohlte, war der Abdeckung der Haube besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Zur Steuerung des Verkohlungsvorganges war es notwendig, die Hölzer vor unkontrollierter Luftzufuhr abzudichten und nur ein sol­ ches Quantum Holz verbrennen zu lassen, das zur Aufrechterhaltung der Tempe­ratur im Meiler notwendig war. Zur Abdeckung eigneten sich Laub, Rasen, Reisig oder Nadelstreu. Für einen 25 Klafter Holz fassenden Meiler benötigte der Meis­ter zwei 4-spännige Fuhren Streu. Am Fuß ließ man einen etwa 15 cm hohen umlaufenden Streifen, die Rüstung, frei, der beim späteren Entzünden für Luftzu­ fuhr sorgen sollte und die Ableitung der entstehenden Gase gewährleistete. Schließlich bewarf man den Meiler mit einer Schicht aus Erde und beigemengten Holzkohleresten früherer Verkohlungen. Um den Meiler zu entzünden, gab es zwei Möglichkeiten, die bereits beim Anlegen zu beachten waren. Zum einen konnte von oben das Feuer eingebracht werden. Dazu legte man kleine Holzstücke von oben zwischen die Hölzer ein und entzündete diese. Sofern die Zündung von unten erfolgen sollte, war bei der Anlage des Meilers eine Zündgasse vorzusehen. Dazu führte man ein Brett vom Quandelholz bis zum äußeren Fuß, was vor dem Entzünden gezogen wurde. Mit einem an einer langen Stange befestigen Kienspan entzündete der Köhler dann das innen liegende Reisig. In der östlichen Oberlausitz war jedoch das Anzünden von oben an der Haube weiter verbreitet. Das Entzünden sollte am frühen Morgen passieren, da der Meiler die ersten 16 Stunden die größte Aufmerksamkeit benötigte. Bei starkem Wind war das Entzün­ den nicht ratsam, da ein unkontrolliertes Abbrennen des Holzes die Folge war. Sobald der Meister feststellte, dass der Betrieb gut im Gange war, ließ er die Rüstung am Fuß zuwerfen. Jetzt regelte er die Luftzufuhr für den Verkohlungprozess, indem er so genannte Raumlöcher mit einem Schaufelstiel gezielt in den Meiler stieß. Die Dauer des Verkohlungsprozesses lag in der Regel bei 12 bis 14 Ta­ gen. An der hellen Farbe des Rauches konnte der Köhler das Ende des Vor­ganges erkennen. Nun schloss der Meister die Decke vollkommen, um das Feuer im Inneren zu ersticken. Dann blieb der Meiler gewöhnlich einen Tag zum Abküh­len stehen. Danach begann in der Regel das Abputzen. Dazu entfernte man die Decke, warf aber gleichzeitig feinen trockenen Sand über das Holz, um ein erneutes Entzünden zu verhindern. Nach weiteren 12 bis 24 Stunden begann man, an einer Stelle Holzkohle zu entnehmen, um diese Stelle zum Schutz der noch im Meiler vorhandenen Kohle jedoch gleich wieder zu verschließen. Die außen be­findlichen Stücke waren gewöhnlich größer als die stärker abgebrannten Stücke in der Nähe des Quandelpfahles. Bevor die Holzkohle zur Verladung gelangte, verblieb sie gewöhnlich noch einige Zeit liegen, um sicher zu gehen, dass sie auch völlig abgelöscht war. Im Hüttenwerk lagerte man die Kohle zunächst ein, da frische Kohlen schneller verbrannten.

Der Rauminhalt der Meiler war im Laufe der Entwicklung verschiedenen Schwankungen unterworfen, wobei das tatsächliche Volumen nicht immer erkenn­bar wird. Im Kaufvertrag des Hammerwerkes zu Burghammer vom Jahr 1582 erhält der Hammermeister Christoph Giesel jährlich für 16 Meiler Kohlholz zugesi­chert, wobei jeder Meiler die Höhe von 16 Lachtern nicht überschreiten durfte und »die Lenge der eisernen Lachtern zu Muskau im Schloße nach« zu berücksichtigen war. Das Scheibenholz sollte »ein Lachter hoch undt das Kopfholtz eine hal­ben lang und nicht länger gehauen« werden. Im 17. Jahrhundert bezeichnete ein Görlitzer Stadtmeiler ein Schichtmaß mit 13 Klaftern Inhalt. So waren in Kohlfurt die Bauern, Gärtner und Häusler noch 1699 mit dem Recht ausgestattet, Kohle in der Heide brennen zu dürfen, mit der Maßgabe, nur Meiler mit 13 Klaftern aufzusetzen2. Noch um 1737 brannte man auf der Görlitzer Heide 13-klaftrige Meiler, diese waren jedoch bereits die Ausnahme297. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich bereits der Meiler mit 16 Klaftern Rauminhalt als allgemein üblich durchge­setzt. Auch bei dem bereits erwähnten Probebrennen auf Anweisung des sächsi­schen Kurfürsten 1739 verkohlten die Meister 16-klaftrige Meiler. Die Görlitzer Forst- und Jagdordnung bestimmte jedoch bereits im Jahr 1737, dass die stehen­ den Meiler 25 Klafter, also rund 92 rm Holz enthalten sollten. Diese Größenord­nung hielt sich bis zur ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts als feste Bezugsgrö­ße.

Entwicklung des Rauminhaltes der stehenden Meiler

Zeitraum Klafter je Meiler Inhalt in rm Inhalt in fm
17. Jh. bis 1699 13 47,8 33,4
bis 1737 16 58,8 41,2
offiziell ab 1737 25 92 64,4
1823 25 92 64,4

 

Die Klafter hatte gewöhnlich die einheitliche Größe von 6 Fuß Breite und 6 Fuß Höhe. In der Länge jedoch unterschied sich die Klafter nach Länge der Hölzer zwischen 9/8-elligem (1,8396 rm) und 9/4-elligem (3,6792 rm) Holz 300 . In der Herrschaft Muskau besaß die Klafter 108 Kubikfuß Rheinländisch, also 3,338928 m³. Je nach Holzbeschaffenheit trennte man in Scheit-, Rollen-, Knüppel- bzw. Astklafter. Für erstere musste das Holz einen Mindestdurchmesser von 3 Zoll, Rollholz, was nur bei Raupenfraß anfiel, sollte 3 – 7 Zoll Durchmesser haben. Unter 3 Zoll wurde es den Knüppel- oder Astklaftern zugeschlagen. Genaue Werte für das Ausbringen der Holzkohle und damit zur Rentabilität der Köhlerei lassen sich nur schwer exakt ermitteln. Zumeist finden sich Vorgaben in Pachtverträgen oder Nutzungsanschlägen und spiegeln dabei oft nicht das wahre Ergebnis wieder. Außerdem liegen genauere Werte erst ab dem 18. Jahrhundert vor. Einige Zahlenwerte sollen dennoch einen groben Überblick der erzielten Ausbeute liefern. Bei der Ermittlung der aus einem Klafter 9/4-elligem Holz gebrannten Kohle stellte ein Sachverständiger im Auftrage des Görlitzer Rates im Jahr 1774 fest, dass aus dieser Menge Holz 16 Scheffel Dresdener Maß oder 4 Kübel á 4 Scheffel gebrannt worden seien.

 

 

Holzeinsatz

Dresdner

oder Kübel

oder Schwin-

Ausbeute

Scheffel

den

1 Klafter 9/4

16

4

64

elliges Holz

je 105,2264 l

je 420,9056 l

je 26,3066 l

2,576 fm

1683,6 l

65 %

3,6792 rm

1683,6 l

45,7 %

1 Kübel = 4 Dresdner Scheffel = 16 Schwinden

Es konnten damit theoretisch aus einem Klafter mit einem Volumen von 2,576 rm rund 1,68 m³ Holzkohle gewonnen werden, aus einem 25 Klafter fassen­den Meiler mit einem Volumen von 64,4 rm insgesamt rund 42,1 m³ Holzkohle erzeugt werden, was einer Ausbeute von 65 % entspräche. Das wäre ein durch­aus sehr guter Ertrag. Im Eisenhüttenwerk Kreba rechnete man um 1850 ebenfalls eine Klafter auf 4 Kübel Kohlen. Eine genaue Berechnung des Ertragser­gebnisses liegt aus dem Revier Mocholz in der Standesherrschaft Muskau aus dem Jahr 1837 vor. Im diesem Wirtschaftsjahr wurden 1754 1/2 Klafter Holz verkohlt mit einem Ergebnis von 4040 Kübel Kohlen. Somit wurde je eingesetzter Klafter nur ein Betriebsergebnis von 2,3 Kübeln/Klafter erzielt. Ausschlaggebend für den Ertrag war neben der Erfahrung des Köhlers natürlich auch die Art des eingesetzten Holzes. Harthölzer, wie Buche oder Eiche, führten zu einem höheren Ausbringen als der Einsatz von weichen Laubhölzern oder Nadelholz. Stock- oder Knüppelholz ließen von vornherein nur geringere Ausbeute zu. Der Köhlermeister der Herrschaft Muskau war deshalb angehalten, aus einer Klafter Scheitholz 3 1/2 Kübel Kohle, aus Knüppel- oder Stockholz jedoch nur 2 Kübel Kohle zu bren­nen. Ähnliche Ergebnisse wurden für die Eisenhütte Boxberg angegeben. Hier verbrauchte der Hochofen und die Frischfeuer im Rechnungsjahr 2528 Klafter Scheit-, Knüppel- und Stockholz mit einem Ergebnis von 96 Schock Kübel Kohle, also rund 2,27 Kübel je Klafter. Eine Besonderheit stellte der so genannte Schiebemeiler dar. Er bestand nur aus Leseholz und hatte dadurch eine geringere Ausbeute als Knüppelmeiler. Er bildete jedoch die Ausnahme und wurde bei der Berechnung der Holzmenge auch mit entsprechenden Abschlägen für den Holzpreis versehen.

Der Preis für einen Meiler Holz setzte sich aus zweierlei Faktoren zusam­men: Löhne und Materialkosten. Den größten Anteil an den Entstehungskosten hatten der Holzpreis, hier Forst genannt, und der Fuhrlohn, wie die nachstehende Tabelle der Kosten um 1725 aufzeigt:

Spezifikation über Kiefern – und Fichtenmeiler nebst Arbeiterlohn und Fuhrkosten

Reichstaler

Groschen

Pfennige

Kiefernmeiler

Erstlich Forstgeld

20

Stammgeld

1

10

8

Fällelohn und Schrotterlohn für Arbeiter

8

8

Tagelohn für d. Handlanger fürs Machen, Decken,

Anlegen

3

14

6

Fuhren und Decken, wenn es gut geht

3

dem Meilerbrenner fürs Machen und Brennen

4

16

Löschelohn

2

3

Kohlenfuhren bis zur Hütte

20

Gesamt

63

4

2

Kiefernmeiler

Erstlich Forstgeld

16

Stammgeld

1

10

8

Fällelohn und Schrotterlohn für Arbeiter

4

8

Tagelohn für d. Handlanger fürs Machen, Decken,

Anlegen

3

14

6

Fuhrlohn

5

10

dem Meilerbrenner fürs Machen und Brennen

4

20

Fürs Fahren der Erde

2

20

Fürs Wasserfahren

2

Fürs Löschen

2

3

Fürs Fahren der Kohle

20

Gesamt

66

23

8

Aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts (1768) liegt eine Kostenbe­rechnung des Hammermeisters aus Wehrau am Queis vor, die eine ähnliche Ver­teilung der Kosten aufweist und mit der obenstehenden verglichen werden kann:

1 Klafter Scheit- Holz- Forst

15 sgl.

1 Klafter Scheit- Holtz Schlägerlohn ordinär

5 sgl.

im straubichten Holtz aber wohl bis

6 sgl.

1 Klafter- Stock-Holtz- Roder Lohn nach altem Maß

15 sgl.

1 Korb oder 4 Kübel Köhler Lohn ordinär

5 sgl.

in Gehauen, wo das Holtz eintzeln steht und beim Zusammenführen bis

6 sgl.

1 Meilder- Stätten- Geld

1 Rtl.

1 Korb Pech- Kohlen überhaupt excl. Fuhrlohn

25 sgl.

1 Korb Kohlen Fuhr- Lohn in nahen Gehauen

5 sgl.

in weiten Gehauen bis

10 sgl.

Summe für einen Klafter

4 Rtl. 20 sgl.

Für einen vollständigen Meiler entrichtete das Werk im selben Jahr:

1 Meylder – Forst

40 Rtl.

1 Fäller Lohn

2 Rtl.

1 Schröter- oder Aufhauer Lohn

2 Rtl.

Zusammen zu fahren

3 Rtl. 10 sgl.

Scherlohn

3 Rtl. 4 sgl.

Köhlerlohn, als worunter sowohl des Köhler- Meisters als auch das Rasen- Hacken, Wachen, Decken, Wasserholen und dgl., so von anderen Personen geschieht mit begriffen

10 Rtl. 21 sgl.

in Summe

61 Rtl. 11 sgl.

Die Preise und Löhne waren örtlich und zeitlich sehr starken Schwankun­gen unterworfen. Der Holzkohlepreis war jedoch mit 40% bis 70% der Gesamtkos­ten der bedeutendste Ausgabeposten bei der Eisendarstellung. Erste Belege für den Kohlepreis finden sich in der Verkaufsurkunde der Herrschaft Penzig aus dem Jahr 1493. Die in dieser Quelle genannten Hammermeister hatten an die Stadt Görlitz als Käufer der Herrschaft das Forstgeld in Form einer Naturalabgabe zu zahlen. So leisteten sie für zwei Fuder Kohlen je eine Schiene Eisen. Diese Form der Bezahlung scheint eine sehr alte Abgabe zu sein und entstammte ver­mutlich noch der Gründungszeit der Hammerwerke. Sie wurde nicht erst 1493 der Stadt Görlitz gezahlt, sondern schon den Herren von Penzig, wie dem Wortlaut der Urkunde zu entnehmen ist. An der Wende vom 16. zum 17. Jahrhundert war die Naturalabgabe bereits in eine Geldleistung umgewandelt. So sollte jeder Hammermeister unter Görlitzer Hoheit für 8 Maßkörbe aus einer Klafter Holz 18 Groschen, ein auswärtiger Meister jedoch 30 Groschen für die gleiche Menge Holzkohle geben. Damit wollte der Rat zu Görlitz die eigenen Meister besser stellen und einen übermäßigen Verbrauch durch fremde Hammerwerke eindäm­men. Auch in der Herrschaft Hoyerswerda zahlte der Hammermeister im Jahr 1582 bereits die hohe Summe von 10 Talern je Meiler in das Schößeramt. In der Zeit des Dreißigjährigen Krieges war der Preis für einen Meiler auf 4 Mark bzw. 3 Taler 2 Silbergroschen 8 Pfennige angewachsen. Am Ende des 17. Jahrhunderts bewegten sich die Kosten für einen 13 Klafter- Meiler bei 5 1/2 Mark. Schon diese Angabe zeigt, dass nicht nur der Preis als Grundlage zu sehen ist, sondern vor allem das Volumen des Meilers eine Rolle bei der Berechnung spielte. Mit dem Beginn des 18. Jahrhunderts ist die Entwicklung des Mei­lerpreises gut nachvollziehbar.

1702/03

1735

1737/38

1741

1748

1768

5 Taler

22 Taler (Kiefer)

16 Taler (Fichte)

15 Taler

22 – 40 Rtl.

40 Rtl.

Entwicklung der Meilerkosten

Der Bedarf der Hammerwerke an Kohlholz und Holzkohle war enorm. So »verbrauchte ein einziger Eisenhammer je nach Anlage die jährliche Holzzuwachs­rate eines Reviers zwischen 2300 und 3700 ha.« Das entsprach bei einem Durchschnitt von 2500 Klafter dem Abtrieb eines in Schläge von 20 Jahren einge­teilten Waldes von 70 – 80 Morgen. Im 19. Jahrhundert hatte sich der Bedarf für Hochöfen und Frischfeuer nahezu verdoppelt.

Zur Steuerung des Verbrauchs und zur Verhinderung einer übermäßigen Abholzung begrenzte die Stadt Görlitz die Verkohlung bereits im Ausgange des 16. Jahrhunderts. Jeder Hammermeister durfte nur 16 Meiler im Jahr brennen, »um einerseits die Wälder zu schonen, ande­rerseits die Preise zu halten.« Dazu erwarb er vom Rat eine Art Bezugsschein, der ihm gestattete, die ihm zugestandenen Anzahl Meiler zu verkohlen. Mit dem Erhalt dieses Bezugscheines wurden die »Mälder gelöset«, d.h. sie waren noch vor dem Verkohlen zu bezahlen. Um vor finanziellen Verlusten geschützt zu sein, ließen die Hammermeister jeden Meiler bewachen. Dennoch konnte jeglicher Verlust nicht ausgeschlossen werden. Im Jahr 1664 hatte Hammermeister Georg Kahle zu Neuhammer bereits drei Meiler gebrannt und »der vierdte von steheden Holtze ist auch wohl außgebrennet, auch über 2 Tage außgekielet, den dritten Tag aber in der Nacht ist solcher von loßen Leuten angezündet worden, da durch die meisten Kohlen gantz verbrennet und zu Asche gemacht, dadurch dem Hammer­meister, so alle Unkosten darauff tragen müßen, in großen Schaden gerathen, dahero er den fleißig gebethen, ihm an dießen Meyler etwas zu erlaßen, als hat auf sein inständiges Anhalten man ihm die Hälffte davon erlaßen.« Dieser mög­liche Verlust war wohl einer der Gründe, die Vorfinanzierung der Meiler um 1700 abzuschaffen. Der Görlitzer Rat legte fest, »daß solche [Meiler] nicht eher bezahlet werden, biß sie verfertiget und so dann werden sie nach Befindung der Abmeßung bezahlet […].« Die Abmessung gegen Gebühr nahmen gewöhnlich der Förster oder ein anderer Forstbediensteter vor, ohne deren Freigabe kein Meiler betrieben werden durfte. Als Gegenleistung erhielten dafür je zwei Forstbeamte von der Stadt Görlitz jährlich einen Meiler für ihren Eigenbedarf bewilligt, »damit sie desto bessern Fleiß beim Colabmesssen haben.« Unabhängig von der Praxis, nur die gebrannte Kohle zu vermessen, konnte auch der Holzeinsatz als Bemessungsgrundlage dienen.

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