Einladung Gründung Fachverband Pflanzenkohle

Eine offizielle Einladung zur Gründung eines Fachverbands Pflanzenkohle e.V. liegt nun vor.

Freitag, den 17.02.2017 um 13:00 Uhr.

Es bleibt bei dem in den Terminen genauer bezeichneten Ort: TRIANGEL, Friedrich-Kramer-Straße 1, 34576 Homberg/Efze

Für die Verpflegung in Homberg wird von der Fa. Recycling-Service, die das Gründungstreffen ausrichtet, ein Unkostenbeitrag (12 € pro Person) zu Beginn der Veranstaltung eingesammelt. Für die Vorbereitung der Verpflegung, des Tagungsraumes und der Bestuhlung (Sitzordnung) wäre es wichtig, dass sich die Teilnehmer bis zum 14. Februar 2017 anmelden.

Für Fragen oder Wünsche zum Ablauf: Dr.-Ing. Susanne Veser mobil: +49 160 939 05 024 (E-Mail)

Tagesordnung

    • Allgemeine (kurze) Aussprache zur Satzung (siehe unten), Festlegung der Beitragsordnung.
    • Formelle Gründung mit Wahl des Vorstands statt. Verabschiedung der Satzung, die von allen Gründungsmitgliedern unterschrieben wird.
      (Wer eine Firma, welche Gründungs-Mitglied sein möchte, als Prokurist oder Geschäftsfüher vertritt, sollte  einen Auszug des Handelsregisters (unbeglaubigt) mitbringen. Wer nicht Prokurist oder Geschäftsführer ist, aber die Firma vertritt, sollte eine Vollmacht des Unternehmens dabei haben. (Muster kann angefordert werden).
  • Beschlussfassung über die nächsten Schritte.

Danach ein gemeinsames Abendessen (Bitte bei Anmeldung anmerken, ob mit oder ohne Abendessen).

Die Satzung liegt aktuell dem Finanzamt Leonberg zur Prüfung hinsichtlich Gemeinnützigkeit vor (Entwurf zur Einsicht).

Hier die wichtigsten §§ zur inhaltlichen Ausrichtung des Vereins.

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen: Fachverband Pflanzenkohle

(2) Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

  1. Mit Eintragung in das Vereinsregister führt er den Namenszusatz „ e.V.“
  2. Der Sitz des Vereins ist: 71229 Leonberg.
  1. Das Geschäftsjahr beginnt jeweils am 01.01. und endet am 31.12. des Kalenderjahres

§ 2. Zweck, Fachbereich, Ziele

(1) Der Fachverband Pflanzenkohle verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§§ 51 ff) in der jeweils gültigen Fassung. Der Verein ist selbstlos tätig; er folgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftlicher Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

(2) Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Umweltschutzes. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung der nachhaltigen Produktion und stofflichen Verwendung von Pflanzenkohle.

(3) Der Fachbereich des Vereines umfasst die Förderung

a) der wissenschaftlichen und praxisbezogenen Untersuchung und Erprobung von Wirkungsweisen und Anwendungsmöglichkeiten der Pflanzenkohle,

b) der professionellen Herstellung der Pflanzenkohle von der Planung über die Errichtung und des Betriebes von Karbonisierungsanlagen und Anlagenkomponenten, sowie

c) von Vorhaben zur Verarbeitung/Veredelung, Verwertung und Vermarktung von Pflanzenkohle einschließlich aller damit wirtschaftlich und fachlich verbundenen Gewerbe.

(4) Pflanzenkohle im Sinne dieser Satzung ist ein Produkt aus der Zersetzung von Biomasse mittels thermischer Karbonisierung. In Anlehnung die Richtlinie des European Biochar Ceritificate wird Pflanzenkohle durch folgende Eigenschaften definiert:

Verhältnis H / Corg < 0,7

Verhältnis O / Corg < 0,4

Kohlenstoffgehalt > 50 %

(5) Die Ziele:

a) Förderung der stofflichen Verwendung von Pflanzenkohle, die zu einem Netto-CO2-Entzug aus der Atmosphäre führt. Stoffliche Verwendungswege sind insbesondere: Steigerung der Bodenfruchtbarkeit, Verbesserung degradierter Böden, Bodenschutz, Einsatz in der Tierhaltung. Die Identifikation von weiteren Anwendungsbereichen gehört ebenfalls zu den Zielen des Vereins.

b) Förderung von technischen Entwicklungen im Pflanzenkohlenbereich,

c) Förderung, Auswertung und Vermittlung von wissenschaftlichen Erkenntnissen und praktischen Erfahrungen aus dem Bereich der Pflanzenkohleforschung zum Wohle der Allgemeinheit und der Umwelt,

d) Durchführung von Schulungen für Praxis und Beratung,

e) Herausgabe von Publikationen in Schrift, Bild und Ton,

f) Förderung des Erfahrungsaustausches durch Beteiligungen an und Durchführung von Ausstellungen, Tagungen und anderen Veranstaltungen,

g) Förderung des Erfahrungsaustausches durch Herstellung und Pflege von Kontakten im In- und Ausland, insbesondere zu der „International Biochar Initiative“,

h) Aufbau und Förderung eines Beratungsnetzes durch Mitglieder in den verschiedenen Regionen,

i) Erarbeitung von Qualitätsstandards für Planung, Errichtung und Betrieb von Karbonisierungsanlagen und Anlagenkomponenten.

j) Verankerung und Weiterentwicklung von Qualitätsstandards für verwertbare Biomassen und Pflanzenkohleprodukte.

k) Erarbeiten von Qualitätsstandards für Einsatz und Anwendung von Pflanzenkohleprodukten und daraus gewonnenen Substraten in der Praxis,

l) Beratung von Interessenten aus verschiedenen Anwendungsbereichen sowie die fachliche Information von Entscheidungsträger und Multiplikatoren,

m) Einwirkung auf rechtliche Rahmenbedingungen hinsichtlich der sauberen und sicheren Herstellung (entsprechend gesetzlicher Vorgaben) sowie der Nutzung des Produktes Pflanzenkohle.

 

 

 

 

 

 

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