Umstellung aller zivilen Kraftwagen
Nunmehr Umstellung aller zivilen Kraftwagen Durch eine Anordnung hat der Beauftragte für den Vierjahresplan alle bisherigen Beschränkungen für die Umstellung der Kraftfahrzeuge vom Betrieb mit Flüssigkraftstoffcn auf den Betrieb mit Festkraftstoffen oder Treibgas aufgehoben. Waren bisher nur die Fahrzeuge mit Dieselmotoren mit einer zulässigen Belastung von 2 t und mehr sowie die Fahrzeuge mit Benzinmotoren [mehr]