Frankreich, Kriegswirtschaft
Kriegswirtschaftliche Maßnahmen im Ausland Frankreich. Durch eine Anweisung Nr. 5 der Verteilungsstelle Chemie vom 24, .1. ist der Verbrauch von boraxhaltigen Erzeugnissen nur noch für folgende Verwendungszwecke zugelassen: Für bestimmte Glaswaren (u. a, für medizinische Gläser, Laboratoriumsgläser, pharmazeutische Glaswaren und medizinische Ampullen); für bestimmte Zwecke der keramischen Industrie; für die Herstellung von keramischen Farben und [mehr]